Muss ich verschreibungspflichtige Medikamente persönlich mit Ausweis annehmen?
Erläuterung zur persönlichen Abholung von verschreibungspflichtigen Medikamenten und der Notwendigkeit eines Ausweises.
Ja, Sie müssen Pakete, die verschreibungspflichtige Medikamente enthalten, persönlich und gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments entgegennehmen.
Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um Missbrauch auszuschließen und sicherzustellen, dass die Medikamente ausschließlich an die berechtigte Person übergeben werden.
Die Vorlage Ihres Ausweises dient dabei als Identitätsnachweis.
Wichtig: Aus diesem Grund ist eine Zustellung an Packstationen nicht möglich. Eine Lieferung an eine Postfiliale mit persönlicher Postnummer ist jedoch erlaubt – geben Sie Ihre Postnummer bitte unbedingt bei der Bestellung mit an, damit die Zustellung korrekt erfolgen kann.
Hinweis: Eine Abholung Ihrer Teleklinik-Rezepte vor Ort in unserer Apotheke ist nicht möglich – diese werden ausschließlich über den Versandweg abgewickelt.